Angebot
Voraussetzungen für Mediation
o
Die Konfliktpartner/innen entscheiden sich freiwillig für die Mediation.
o Die am Konflikt Beteiligten sind bereit, ehrlich miteinander umzugehen und haben ernsthaftes Interesse an einer friedlichen Lösung. 
o Falls nur eine Konfliktpartei zur Mediation bereit ist, gibt es die Möglichkeit, eine Stellvertretermediation durchzuführen.
Ablauf und Rahmen der Mediation
o Alle Gespräche in Zusammenhang mit der Mediation werden vertraulich behandelt.
o Wenn Sie sich für eine Mediation interessieren, nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir vereinbaren gemeinsam, wie der Verlauf aussehen könnte.
o Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, Vorgespräche mit Ihnen zu führen, um über Mediation zu informieren, die Bereitschaft der Beteiligten zu diesem Verfahren zu klären und eventuell vorhandene Bedenken zu besprechen.
o Weiterhin können wir mehrere einzelne Sitzungen oder eine länger dauernde Mediation über mehrere Stunden vereinbaren.
o Im Rahmen des Prozesses können bei Bedarf Einzelgespräche mit den Beteiligten geführt werden.
o Der zeitliche Umfang einer Mediation hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Konflikts ab. Erfahrungsgemäß sind mindestens vier Stunden erforderlich, um zu einer tragfähigen Vereinbarung zu kommen.
o Die Mediation ist beendet, wenn Sie als beteiligte Konfliktpartner zu einer alle zufrieden stellenden Vereinbarung gekommen sind.
Bedingungen, die zum Gelingen einer Mediation beitragen
o Es ist hilfreich, die Mediation in einem geschützten Rahmen an einem „neutralen“ Ort durchzuführen; mir stehen entsprechende Räume in verschiedenen Städten zur Verfügung.
o Erfahrungsgemäß beschleunigt die Zusammenarbeit zweier Mediator/innen den Prozess; wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten,  arbeite ich gerne mit meinem/r Kollegen/in zusammen.
Kosten
o Die Kosten für die Mediation richten sich nach den jeweiligen Rahmenbedingungen (Ort und Dauer der Mediation; Anzahl der Mediatoren/innen).
o Sie werden üblicherweise zwischen den teilnehmenden Konfliktparteien geteilt.
o Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen inzwischen die Kosten für eine Mediation, da diese wesentlich geringer sind als Gerichtskosten.
Eine Liste entsprechender Rechtsschutzversicherungen finden sie hier